1. Psychotherapeutische Sitzungen (bis zu 3):
Seit 2017 sind wir dazu verpflichtet, zu Anfang des therapeutischen Kontaktes mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde durchzuführen. Das bedeutet, dass Patient und Therapeut sich kennenlernen und die Indikation einer Therapie, d.h. die Notwendigkeit, überprüft wird.
2. Probatorik (bis zu 4):
Diese Sitzungen dienen der weiteren Vertiefung der Einschätzung der Situation des Patienten und der Diagnostik. Am Ende dieser Phase würde ggf. ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden.
3. Therapie:
Kurzzeittherapie: 2 x 12 Sitzungen
Langzeittherapie: 60 bzw. 80 Sitzungen
Akutbehandlung: bis zu 24 Sitzungen